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Checkliste für die Kranhakeninspektion: Erläuterung der ASME-, OSHA- und GB-Standards
Datum: 19. Juni 2025
Inhaltsverzeichnis
Dieser Artikel stellt die Checklisten und Standards für die Kranhakeninspektion in den ASME-, OSHA- und GB-Normen vor. ASME steht für die American Society of Mechanical Engineers (Amerikanische Gesellschaft für Maschinenbauingenieure). OSHA steht für die Occupational Safety and Health Administration (OSHA). Die Aufgabe der OSHA besteht darin, amerikanischen Arbeitnehmern sichere und gesunde Arbeitsbedingungen ohne unrechtmäßige Repressalien zu gewährleisten. Der GB-Standard steht für die nationalen Standards der Volksrepublik China.
ASME B30.10 Hakeninspektionen
Der ASME B30.10-Normen umfasst die Überprüfung der Haken aller Hebezeuge, Kräne und Anschlagmittel.
Alle Inspektionen werden von einer dafür zuständigen Person durchgeführt. Festgestellte Mängel werden untersucht und von einer qualifizierten Person beurteilt, ob sie eine Gefahr darstellen.
Das Prüfverfahren und die Dokumentationspflichten für Haken im regulären Betrieb richten sich nach der Art der verwendeten Ausrüstung. Sind in den Normen für bestimmte Ausrüstungen strengere Anforderungen an Haken festgelegt, haben diese Vorrang vor den folgenden. Andernfalls sind eine Erstinspektion und zwei allgemeine Klassifizierungen nach Prüfintervallen durchzuführen. Die Klassifizierungen werden hier als Erstinspektion, regelmäßige Inspektion und regelmäßige Inspektion bezeichnet, wobei die Prüfintervalle wie folgt definiert sind.
Vor der Verwendung müssen alle neuen, veränderten, modifizierten oder reparierten Haken überprüft werden, um die Einhaltung der geltenden ASME B30.10 Haken Standard. Schriftliche Aufzeichnungen der Erstinspektionen sind NICHT erforderlich.
Häufige Inspektion
(a) Zu den regelmäßigen Inspektionen gehören die Beobachtung des Hakens während des Betriebs sowie visuelle Inspektionen, um alle Bedingungen oder Kriterien für die Entfernung zu identifizieren, die in ASME B30.10 Richtlinien zur Inspektion von Hebehaken.
(b) Für semi-permanente und unzugängliche Standorte, an denen häufige Inspektionen nicht möglich sind, wird eine qualifizierte Person die Häufigkeit der regelmäßigen Inspektionsanforderungen bestimmen, um ASME B30.10 Anforderungen an die Hakeninspektion.
(c) Die Inspektionsintervalle sollten auf folgenden Kriterien basieren:
Die Häufigkeit der Hakenverwendung
Schwere der Servicebedingungen
Art der Lasthandhabungstätigkeiten
Erfahrungen mit der Lebensdauer von Haken unter ähnlichen Bedingungen
Richtlinien für häufige Inspektionsintervalle (Normalbetrieb – monatlich; Schwerbetrieb – wöchentlich bis monatlich; Schwerbetrieb – täglich bis wöchentlich)
(d) Bei Auftreten der unter „Entfernungskriterien“ aufgeführten Bedingungen oder anderer Bedingungen, die eine Gefährdung darstellen können, muss der Haken außer Betrieb genommen werden. Haken dürfen erst nach Genehmigung durch eine qualifizierte Person wieder in Betrieb genommen werden.
(e) Schriftliche Aufzeichnungen über häufige Inspektionen sind NICHT erforderlich.
Regelmäßige Inspektion
(a) Der Haken muss vollständig und gründlich geprüft werden. Um eine vollständige Untersuchung durchzuführen und die Bedingungen anhand der in Abschnitt 1.1.1.1 beschriebenen Demontagekriterien zu ermitteln, kann eine Demontage des Hakens erforderlich sein. ASME B30.10 Anforderungen an die Hakeninspektion.
(b) Regelmäßige Inspektionen müssen mindestens alle 12 Monate durchgeführt werden, sofern sie nicht von einer qualifizierten Person genehmigt wurden. Die Intervalle für regelmäßige Inspektionen sollten sich nach folgenden Kriterien richten:
Häufigkeit der Hakenverwendung
Schwere der Servicebedingungen
Art der Lasthandhabungstätigkeiten
Erfahrungen mit der Lebensdauer von Haken unter ähnlichen Bedingungen
Richtlinien für die Intervalle regelmäßiger Inspektionen (Normalbetrieb – jährlich mit installierter Ausrüstung; Schwerbetrieb – halbjährlich mit installierter Ausrüstung, sofern die äußeren Bedingungen nicht erfordern, dass eine Demontage durchgeführt werden muss, um eine detaillierte Inspektion monatlich bis vierteljährlich zu ermöglichen; Schwerbetrieb – vierteljährlich, wie bei Schwerbetrieb, mit der Ausnahme, dass die detaillierte Inspektion die Notwendigkeit einer zerstörungsfreien Prüfung ergeben kann)
(c) Haken dürfen erst nach Genehmigung durch eine qualifizierte Person wieder in Betrieb genommen werden.
(d) Schriftliche Aufzeichnungen sind erforderlich.
ASME B30.10 Kriterien zum Entfernen von Haken
Haken müssen außer Betrieb genommen werden, wenn Schäden wie die folgenden sichtbar sind und dürfen nur zurückgegeben werden an
Service nach Genehmigung durch eine qualifizierte Person:
Fehlende oder unleserliche Hakenherstellerkennzeichnung bzw. Zweitherstellerkennzeichnung
Fehlende oder unleserliche Nennlastkennzeichnung
Übermäßiger Lochfraß oder Korrosion
Risse, Kerben oder Furchen
Verschleiß – jeglicher Verschleiß, der 10% (oder die vom Hersteller empfohlene Größe) der ursprünglichen Querschnittsabmessung des Hakens oder seines Lastbolzens überschreitet
Deformation – jede sichtbare Biegung oder Verdrehung aus der Ebene des ungebogenen Hakens
Halsöffnung – jede Verformung, die zu einer Vergrößerung der Halsöffnung von 5% führt, darf 1/4 Zoll (6 mm) nicht überschreiten oder den Empfehlungen des Herstellers entsprechen
Unfähigkeit zum Verriegeln – jeder selbstverriegelnde Haken, der nicht verriegelt
Nicht funktionierender Riegel (falls vorhanden) – jeder beschädigte Riegel oder eine defekte Verriegelung, die die Öffnung des Hakens nicht verschließt
Beschädigte, fehlende oder fehlerhafte Hakenbefestigung und Sicherungsmittel
Gewindeverschleiß, Beschädigung oder Korrosion
Nachweis von Hitzeeinwirkung oder unerlaubtem Schweißen
Nachweis nicht autorisierter Veränderungen wie Bohren, Bearbeiten, Schleifen oder andere Modifikationen
OSHA-Kranhakenprüfung
Haken mit Verformungen oder Rissen sollten täglich einer Sichtprüfung unterzogen werden. Außerdem sollte eine monatliche Prüfung durchgeführt werden. Die Zertifizierungsunterlagen sollten das Prüfdatum, die Unterschriften des Prüfers sowie die Seriennummer oder andere Kennungen der geprüften Haken enthalten. Für Haken mit Rissen, einer Öffnung, die 15° der normalen Öffnung überschreitet, oder einer Verdrehung von mehr als 10° gegenüber der Ebene eines ungebogenen Hakens finden Sie spezifische Normen in OSHA 1910.179.
OSHA-Kriterien zum Entfernen von Haken
Die an der engsten Stelle gemessene Halsöffnung hat sich um mehr als 15% der ursprünglichen Öffnung vergrößert
Der Haken hat sich um mehr als 10° von der ursprünglichen Ebene des Hakens verdreht
Der Haken hat 10% oder mehr seiner Querschnittsfläche verloren
Der Haken ist gerissen oder anderweitig defekt
Verschleiß oder Beschädigung überschreiten die vom Hersteller angegebenen Kriterien
GB-Standards für die Inspektion von Kranhaken
GB/T 10051 legt Prüfinhalte, Anforderungen und Prüfintervalle für geschmiedete Haken im Einsatz fest.
Inspektion vor der Verwendung:
Die Markierungen des Hakens sollten mit der Konformitätsbescheinigung des Herstellers übereinstimmen.
Die Markierungen auf Einzelhaken mit geradem Schaft und Doppelhaken mit geradem Schaft müssen den Bestimmungen von GB/T 10051.2-2010, Abschnitte 6.1 und 6.2, entsprechen.
Bei Haken mit den Modellnummern 006 bis 5 ist das Öffnungsmaß a2 erneut zu prüfen. Bei anderen Hakenmodellen sind die gemessenen Längen y, y1 und y2 (siehe Abbildungen 1 und 2) zu prüfen. Die Werte für Einfachhaken müssen den Vorgaben in Tabelle 1 und Tabelle 2 der GB/T 10051.4 bzw. Tabelle 1 der GB/T 10051.5 entsprechen. Für Doppelhaken müssen sie Tabelle 1 der GB/T 10051.6 bzw. Tabelle 1 der GB/T 10051.7 entsprechen.
Nutzungsüberprüfung:
Oberflächenrisse
Überprüfen Sie die Oberfläche des Hakens auf Risse. Wenn Risse gefunden werden, sollte der Haken entsorgt werden.
Verformung
Bei Haken der Modellnummern 006 bis 5 ist das Öffnungsmaß a2 zu überprüfen. Bei anderen Hakenmodellen sind die gemessenen Längen y, y1 und y2 (siehe Abbildungen 1 und 2) erneut zu prüfen. Überschreiten die Messwerte 10% der Vorgebrauchsmaße, ist der Haken auszusondern.
Überprüfen Sie den Haken auf Torsionsverformungen. Wenn der Verdrehwinkel aa (siehe Abbildungen 1 und 2) des Hakenkörpers 10° überschreitet, sollte der Haken entsorgt werden.
Der Hakenschaft darf keine plastische Verformung aufweisen, andernfalls sollte er entsorgt werden.
Tragen
Der Verschleiß Δs (siehe Abbildungen 1 und 2) des Hakens sollte 5% der Grundabmessungen nicht überschreiten (für Einfachhaken siehe Tabelle 1, Spalte h2 in GB/T 10051.4-2010; für Doppelhaken siehe Tabelle 1, Spalte h in GB/T 10051.6-2010). Überschreitet der Verschleiß diesen Grenzwert, sollte der Haken entsorgt werden.
Korrosion
Die Korrosion des Hakenschaftdurchmessers d1 (siehe Abbildungen 1 und 2) sollte 5% der Grundabmessungen nicht überschreiten (für Einfachhaken siehe GB/T 10051.4; für Doppelhaken siehe GB/T 10051.6). Andernfalls sollte der Haken entsorgt werden.
Das Gewinde des Hakens darf nicht korrodiert sein.
Defekte am Haken dürfen nicht durch Schweißen behoben werden.
Prüfintervalle und Prüfer:
Die Häufigkeit und die Intervalle der regelmäßigen Inspektionen sind in Tabelle 1 und Tabelle 2 angegeben.
Regelmäßige Inspektionen können von den Betreibern oder anderem beauftragten Personal durchgeführt werden.
Regelmäßige Inspektionen sollten von dafür zuständigem Inspektionspersonal durchgeführt werden. Die Inspektoren sollten die Kontrollen gemäß den Anforderungen in Abschnitt 3.2 dieses Teils durchführen.
Regelmäßige Kontrollen sollten dokumentiert und archiviert werden.
Für besondere Nutzungsbedingungen können gesonderte Regelungen getroffen werden.
krystal
Kran-OEM-Experte
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